miércoles, 10 de mayo de 2017

Ausschreibung / Eberhard-Schultz-Stiftung



Ausschreibung „Sozialer Menschenrechtspreis 2017“

Die Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation wird im Jahr 2017 wieder Einzelpersonen, Vereine, Projekte, Organisationen oder Unternehmen mit dem „Sozialen Menschenrechtspreis“ auszeichnen, die sich um die sozialen Menschenrechte verdient gemacht haben. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert.


Damit will unsere im Jahr 2011 gegründete Stiftung helfen, die bereits von der UNO festgeschriebenen sozialen Rechte bei uns und weltweit durchzusetzen - wie die auf soziale Sicherheit und Wohnung, Arbeit, Gleichberechtigung, Bildung und Freiheit des Kulturlebens.
Kriterien für die Auszeichnung sind nachweisbare Aktivitäten im Sinne unseres Stiftungszieles, der Unterstützung von Bestrebungen zur Entwicklung des Bewusstseins für die sozialen Menschenrechte d.h. über
  • die Bedeutung der sozialen Menschenrechte für eine demokratische und gerechte globale Wirtschafts- und Sozialordnung,
  • die Notwendigkeit ihrer Verankerung als einklagbarer Individualanspruch,
  •    ihre aktuelle Verwirklichung, insbesondere in Deutschland, der EU und der Türkei.
Unter sozialen Menschenrechten verstehen wir das Recht auf Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie entsprechend der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vom 10.12.1948 (Art. 22–27), konkretisiert im Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von 1966 (UN-Sozialpakt):
  •  das Recht auf soziale Sicherheit,
  •  das Recht auf Arbeit, gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit,
  •  Erholung und Freizeit,
  •  soziale Betreuung, d.h. ein angemessener Lebensstandard bezüglich Bekleidung, Wohnung, ärztlicher Versorgung etc.,
  •  Bildung und kulturelle Teilhabe und Freiheit des Kulturlebens.
Jede Einzelperson, jeder Verein, jedes Projekt, jede Organisation und jedes Unternehmen, das sich mit seinen Zielen und seiner Tätigkeit in diesen Bereichen engagiert, ist zur Teilnahme eingeladen. Wir wenden uns an alle, die sich für die sozialen Menschenrechte einsetzen. Sie können sich selbst bewerben oder begründete Vorschläge für Preisträger*innen einreichen.
Von der Preisausschreibung ausgeschlossen sind staatliche und halbstaatliche Stellen.
 Die/der Preisträger*in wird unter Ausschluss des Rechtsweges von einer unabhängigen Jury ermittelt. Die Verleihung des Preises mit einer Urkunde erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung in Berlin. Der Preis berechtigt, die/den Preisträger*in, mit dem Logo des Stiftungspreises zwei Jahre in der Geschäftspost zu werben.
 Preisträger der letzten Jahre waren u.a. Amaro Drom, Stille Straße e.V., das Medibüro Berlin und mob e.V./Strassenfeger. Sonderpreise gingen in den letzten Jahren an FIAN und SOS Mediterranee.
 Die Auszeichnung mit dem Preis erfolgt wieder im Rahmen eines Festaktes im Rathaus Charlottenburg am 10. Oktober 2017 in Berlin. Weitere Informationen auch über die Preisverleihung 2016 unter der Schirmherrschaft des Bezirksbürgermeisters unter www.sozialemenschenrechtsstiftung.org.
 Einsendeschluss ist der 08.09.2017 (Eingang am Stiftungssitz), das Bewerbungsformular finden Sie im Anhang.