miércoles, 10 de mayo de 2017

Venezuela, Verfassungsänderung



In Anbetracht der schweren Gewalt im Land

Der Präsident der Bolivarischen Republik Venezuela, Nicolas Maduro Moros, hat am 1. Mai 2017 eine verfassungsgebende Nationalversammlung einberufen. Als eine demokratische, partizipative und aktive Alternative soll sie den Frieden im Land gewährleisten, dem faschistischen Putsch ein Ende setzen und es ermöglichen, dass das Volk – als Träger der ursprünglichen konstituierenden Macht – mit seiner Souveränität Frieden, Harmonie und den echten nationalen Dialog wiederherstellt. www.las-empanadas.de


Die derzeitige, im Jahr 1999 verabschiedete, Verfassung, berücksichtigt zum ersten Mal in der Geschichte die Möglichkeit, dass das Volk den Staat durch die Ausübung der konstituierenden Macht verändern kann. Dieses Prinzip wurde seinerzeit von Präsident Hugo Rafael Chávez Frías verankert und wurde jetzt, in Anbetracht der schweren gewaltsamen Bedrohung der Rechten gegen das venezolanische Volk, von Präsident Nicolas Maduro Moros in Anspruch genommen, um die Souveränität und den Frieden zu wahren. Die Einberufung der Verfassungsgebenden Nationalversammlung ist in den Artikeln 347, 348 und 349 der derzeitigen Verfassung festgeschrieben:

Artikel 347
Das Volk Venezuelas ist der Träger der originären verfassungsgebenden Gewalt. In Ausübung dieser Gewalt kann es eine Verfassungsgebende Nationalversammlung mit dem Ziel einberufen, den Staat umzugestalten, eine neue Rechtsordnung zu schaffen und eine neue Verfassung zu entwerfen.

Artikel 348
Die Initiative zur Einberufung der Verfassungsgebenden Nationalversammlung kann ergriffen werden vom Präsidenten oder der Präsidentin der Republik mit dem Ministerrat, von der Nationalversammlung durch einen mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder verabschiedeten Beschluss, den versammelten Gemeinderäten mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mitglieder; oder von fünfzehn Prozent der im Personenstands- und Wahlregister eingetragenen Wähler und Wählerinnen

Artikel 349
Der Präsident oder die Präsidentin der Republik darf die neue Verfassung nicht ablehnen. Die rechtmäßig bestellten öffentlichen Gewalten dürfen in keiner Weise Entscheidungen der Verfassungsgebenden Nationalversammlung verhindern. Ist die neue Verfassung verkündet, so wird sie im Gesetzblatt der Bolivarischen Republik Venezuela oder im Gesetzblatt der Verfassungsgebenden Nationalversammlung veröffentlicht.

Innerhalb dieses konstitutionellen Rahmens wurde eine Kommission zur Vorbereitung der Verfassungsgebenden Nationalversammlung eingerichtet. Zu den Zielen der Verfassungsgebenden Nationalversammlung gehören unter anderem:

1. Gewährleistung des Friedens, Neugestaltung des Staates und die Entwicklung einer neuen Rechts- und Verfassungsordnung ohne jegliche Einschränkungen bezüglich der Menschenrechte.
2. Erweiterung der Partizipation des Volkes innerhalb eines demokratischen und ursprünglichen Volksprozesses.
3. Stärkung der Verfassung von 1999.
4. Aufbau der Grundlagen für ein neues Post-Erdöl-Wirtschaftsmodell.
5. Aufnahme des Systems der großen Missionen und sozialen Missionen als Teil des Schutzmodells des venezolanischen Volkes.
6. Bekräftigung der Verteidigungspolitik der nationalen Souveränität.
7. Gewährleistung der sozialen, kulturellen, Bildungs- und technologischen Rechte der Jugend.

Die nationale Regierung hat alle politischen Parteien der Opposition eingeladen, um über die Einberufung der Nationalversammlung zu informieren. Dies wurde vom Präsidenten der Verfassungskommission, Elías Jaua, öffentlich bestätigt, was wiederum den demokratischen, inklusiven und partizipativen Charakter des Vorhabens unterstreicht.

Anbei finden sie das Ausserordentliche Amtsblatt der Bolivarischen Republik Venezuela Nr. 6.295 mit den entsprechenden Dekreten Nr. 2.830 und Nr. 2.831 vom 1.5.2017.

Auf der Webseite der Botschaft der Bolivarischen Republik Venezuela
können Sie die neuesten Entwicklungen mit verfolgen.

--
Embajada de la República Bolivariana de Venezuela
Botschaft der Bolivarischen Republik Venezuela


Gabriele Braun
Oficina del Embajador | Büro des Botschafters
Email: despacho@botschaft-venezuela.de
T: 0049 30 83224011/18
F: 0049 30 83224087